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FIS/hrd KMV

KONSENS-Mitteilungsverfahren in SAP

In diesem Fachartikel erfahren Sie, wie das Produkt FIS/hrd KMV (KONSENS-Mitteilungsverfahren in SAP) Öffentlichen und Nicht-Öffentlichen Einrichtungen mit einem einheitlichen und modernen Verfahren unterstützt, wie es funktioniert und welche Vorteile es im Rahmen des KONSENS-Mitteilungsverfahren bietet.

Claudio Endres

Produktmanager bei FIS

Was ist das KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV)?

Das KONSENS-Mitteilungsverfahren ist ein standardisiertes elektronisches Verfahren, mit dem bestimmte Informationen von dritter Seite an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Einfach ausgedrückt bedeutet das: Verschiedene Stellen – etwa Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden – melden steuerlich relevante Daten digital an das Finanzamt, statt wie früher auf Papier. Diese Mitteilungen beziehen sich immer auf einen konkreten Steuerfall, also z.B. auf die Besteuerung einer bestimmten Person oder eines Unternehmens.

KONSENS steht für „Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“. Es handelt sich um ein gemeinsames EGovernment-Vorhaben der Steuerbehörden des Bundes und der Bundesländer (u.a. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) zur Vereinheitlichung und Modernisierung der Steuer-IT. In diesem Rahmen wurde das Mitteilungsverfahren geschaffen, um Verwaltungsprozesse der Länder zu digitalisieren und zu harmonisieren. Ziel des KMV ist es, ein einheitliches Vorgehen für elektronische Meldungen Dritter zu ermöglichen und die bislang papiergebundenen Meldungen durch ein maschinelles Verfahren zu ersetzen. Dieses Verfahren trägt erheblich zur Digitalisierung bei – sowohl auf Seite der meldepflichtigen Stellen, wie Unternehmen oder Behörden, als auch auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und der Finanzverwaltung.

Die rechtliche Grundlage bildet die Mitteilungsverordnung (MV). Sie verpflichtet zahlreiche Institutionen – Behörden, funktionale Behörden, also Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen, sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten – den Fiskus über bestimmte Zahlungen und Vorgänge zu informieren. Dazu zählen beispielsweise Honorare, ausgezahlte Hilfsleistungen und andere relevante Sachverhalte. So erhält das Finanzamt etwa eine Mitteilung, wenn ein freier Journalist ein Honorar für eine Produktion erhält oder wenn eine öffentliche Stelle einer Trainerin eine Aufwandsentschädigung zahlt. Auch Zuschüsse und Unterstützungsleistungen werden als Mitteilungen erfasst. Die Mitteilungen decken ein breites Spektrum ab – von der Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitnehmers über Rentenbezugsdaten bis hin zu Meldungen über gewährte Fördergelder.

Welche Neuerung gibt es seit 2025 für öffentliche Stellen hinsichtlich elektronischer Datenübermittlung?

Bereits seit einigen Jahren können viele für die Steuererklärung wichtige Daten elektronisch übermittelt werden, beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen oder Beitragsdaten zur Sozialversicherung. Neu ist, dass seit 2025 nun auch alle Mitteilungen von Behörden und öffentlichen Stellen digital einzureichen sind. Rein papierbasierte Prozesse sind zu langsam und fehleranfällig, um z.B. Hilfszahlungen schnell auszuzahlen. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung, die eine vollständige Digitalisierung dieser Meldewege vorschreibt. Im Zuge dessen wurde die zentrale IT-Stelle der Finanzverwaltung beauftragt, eine universelle Schnittstelle zu entwickeln, über die sämtliche Mitteilungen der öffentlichen Hand elektronisch übermittelt werden können. Erstmals ist es nun erlaubt, verschiedenste Zahlungen und Sachverhalte gebündelt über eine einzige Schnittstelle digital an die Steuerbehörden zu senden – ein großer Fortschritt für die moderne Steuerverwaltung. Diese Vereinheitlichung reduziert den Programmierungs- und Pflegeaufwand erheblich und erleichtert es, künftig weitere Meldetatbestände „auf Knopfdruck“ in das Verfahren aufzunehmen.

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Welchen Herausforderungen entstehen durch die verpflichtende elektronische Übermittlung von Meldedaten im Rahmen des KONSENS-Mitteilungsverfahrens?

Mit der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Meldedaten im Rahmen des KONSENS-Mitteilungsverfahrens stehen viele Unternehmen vor neuen Herausforderungen: Hoher manueller Aufwand, technische Komplexität und wachsender gesetzlicher Druck erhöhen den Handlungsbedarf. Ohne geeignete Lösung sind Fehler, Verzögerungen und Mehraufwand vorprogrammiert.

Folgende Probleme treten ohne Automatisierung häufig auf:

  • Manuelle Übermittlung: Hoher Aufwand für HR & IT
  • Fehleranfälligkeit: Übertragungsfehler durch manuelle Eingaben
  • Uneinheitliche Prozesse: Unterschiedliche Tools & Portale
  • Verzögerungen: Rückmeldungen nicht rechtzeitig verfügbar
  • Risiko für Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der Mitteilungsverordnung

Gibt es ein Modul für die automatisierte Abwicklung des KONSENS-Mitteilungsverfahrens direkt im SAP-System?

FIS/hrd KMV ist eine Lösung, die speziell für das SAP HCM (Human Capital Management) entwickelt wurde. Als Teil der FIS/hrd-Produktfamilie – die für revisionssichere, effiziente HR-Lösungen bekannt ist – ermöglicht dieses Modul die automatisierte Abwicklung des KONSENS-Mitteilungsverfahrens direkt in Ihrem SAP-System. Vereinfacht gesagt übernimmt FIS/hrd KMV die Rolle des Vermittlers zwischen Ihrem Unternehmen und der zentralen Behörden-Schnittstelle des Bundes.

Die Software ist vollständig in SAP HCM integriert und zieht automatisch relevante Informationen aus den vorhandenen Personaldaten und Ergebnissen der Personalabrechnung, z.B. Felder wie steuerpflichtige Zahlungen, Beitragsdaten, personelle Kennnummern etc. Diese Informationen werden gemäß den offiziellen Vorgaben aufbereitet. FIS/hrd KMV kennt die Anforderungen der Finanzverwaltung genau und stellt sicher, dass die Datensätze den formalen Kriterien entsprechen, wie z.B. den aktuellen Schnittstellenbeschreibungen auf dem Portal der Steuerverwaltung. Anschließend übermittelt das Tool die Mitteilungen verschlüsselt über die zentrale KMV-Schnittstelle, häufig via ELSTER-Plattform, an die zuständige Finanzverwaltung. Dieser Vorgang läuft für den Anwender automatisiert im Hintergrund ab, ohne dass manuell Dateien exportiert oder Portale bedient werden müssen.

Neu und besonders vorteilhaft ist, dass FIS/hrd KMV nicht nur die Übertragung, sondern auch den Rückkanal automatisiert abdeckt. Das heißt, Rückmeldungen und Bescheide der Behörde werden automatisch vom System empfangen und den jeweiligen Vorgängen im SAP HCM zugeordnet. Zum Beispiel kann das Finanzamt eine Bestätigung oder Nachfragen digital zurückspielen. FIS/hrd KMV importiert diese Rückmeldungen direkt ins System. Ihre Sachbearbeiter sehen somit unmittelbar den Status jeder Meldung und können ggf. daraus resultierende Aufgaben wie Korrekturen oder Nachreichungen schneller bearbeiten. Die Bearbeitung der Meldeprozesse wird durch diese End-to-End-Integration erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Screenshot einer SAP GUI-Anwendung aus dem HR-Umfeld mit FIS-Branding. Im linken Navigationsbereich ist der Menüpunkt „Datenabholung – Antwort der Clearingstelle“ ausgewählt. Im unteren Bereich wird eine Datentabelle angezeigt mit Informationen zu Buchungskreis, Personalbereich, Ticket-ID und Prüfergebnis. Der NDH Return Code lautet „2“ mit dem Text „Daten geprüft und korrekt“. Es wurden 100 Datensätze verarbeitet, 0 nicht verarbeitet.
FIS/hrd KMV Clearingstelle

Welche Vorteile bietet FIS/hrd KMV?

FIS/hrd KMV bietet eine Reihe von Vorteilen:

Zeitersparnis und Effizienz

Die Übermittlung der Daten erfolgt automatisiert auf digitalem Weg, was manuelle Arbeitsschritte einspart. Routineaufgaben, wie das Zusammenstellen von Meldungen oder das Einloggen in Behördenportale, entfallen. Das Personal im HR-Bereich kann sich wichtigeren Tätigkeiten widmen, während das System die Abläufe im Hintergrund erledigt.

Weniger Fehler, mehr Sicherheit

Durch die direkte Datenübernahme aus SAP HCM werden Informationen konsistent und korrekt übertragen. Tippfehler oder Übertragungsfehler, wie sie bei manuellen Eingaben vorkommen, werden vermieden. Zudem bleibt die Nachvollziehbarkeit der Meldungen erhalten – jede übermittelte Mitteilung ist revisionssicher im System dokumentiert. Dies erhöht die Datenqualität, schafft Transparenz und reduziert das Fehlerrisiko signifikant.

Schnelle Rückmeldungen und Reaktionsfähigkeit

Da Rückmeldungen der Finanzbehörden automatisch ins System gespielt werden, verkürzt sich die Reaktionszeit. Ihre Mitarbeiter haben sofort im Überblick, ob eine Meldung erfolgreich war oder ob es Rückfragen gibt, und können unmittelbar reagieren. Durch die regelmäßige automatisierte Abholung entgeht Ihrem Team keine wichtige Nachricht vom Finanzamt, was z.B. bei Fristsachen entscheidend sein kann.

Kein eigener Entwicklungsaufwand

Das Tool FIS/hrd KMV ist sofort einsatzbereit. Sie müssen keine eigene Entwicklung bzw. Programmierung vornehmen oder verschiedene Softwarelösungen kombinieren. Die einmalige Anbindung an die zentrale Schnittstelle genügt – ab dann läuft alles Weitere automatisiert. Dies reduziert Kosten und Aufwand in der IT-Abteilung erheblich.

Zukunftssicherheit

Die Software wird von FIS weiterentwickelt und gewartet. Die Unterstützung der jeweils gültigen ERiC-Schnittstelle wird vom Anbieter sichergestellt. Die Digitalisierung behördlicher Meldeprozesse wird so auf sichere Weise unterstützt.

Zusammengefasst:

FIS/hrd KMV ermöglicht es, das KONSENS-Mitteilungsverfahren mit minimalem Aufwand, maximaler Sicherheit und direkt aus Ihrem SAP-System heraus zu bedienen.

Das Tool entlastet Ihr Unternehmen in erheblichem Maße:
Mitarbeiter der Personal- und HR-IT-Abteilung werden von monotonen administrativen Aufgaben befreit, Fehlerquoten sinken und die Kommunikation mit Behörden läuft schneller sowie reibungsloser ab.

Für wen eignet sich das Tool FIS/hrd KMV zur automatisierten Abwicklung in SAP HCM?

Die Lösung richtet sich an mittlere und große Unternehmen sowie Institutionen, die SAP HCM im Einsatz haben und zur Meldung von Daten innerhalb des KONSENS-Mitteilungsverfahrens verpflichtet sind. Typischerweise profitieren HR-IT-Teams und Personalverwaltungen in Branchen jeder Art – vom produzierenden Gewerbe bis zum technischen Großhandel – da die Meldepflichten branchenunabhängig auftreten können. Besonders öffentliche Einrichtungen oder funktionale Behörden müssen seit 2025 verstärkt Meldungen digital einreichen. Für sie ist FIS/hrd KMV die schnelle und verlässliche Möglichkeit, die Pflichten im neuen Besteuerungsverfahren zu erfüllen. Aber auch klassische Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, d.h. vielen Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsdaten können durch die Automatisierung erhebliche Vorteile erlangen.

Als Add-On integriert in SAP HCM ist FIS/hrd KMV insbesondere für bestehende SAP-Anwender attraktiv. Bestandskunden der FIS/hrd-Produktfamilie können das Modul nahtlos ergänzen und somit ihre HR-Compliance weiter ausbauen. Doch auch neue Interessenten, die ihre HR-Prozesse zukunftssicher und effizient gestalten wollen, finden in FIS/hrd KMV eine Softwarelösung, die ihnen den Schritt in die digitale Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung erleichtert.

Für Arbeitgeber und Institutionen, die Daten an die Steuerbehörden melden müssen, sorgt FIS/hrd KMV für den reibungslosen, digitalisierten Ablauf beispielsweise in folgenden Anwendungsfeldern:

  • Nebenverdienstbescheinigung für Beamte, die im Öffentlichen Dienst angestellt sind und eine angemeldet Nebentätigkeit ausüben
  • Das Melden von Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde im Nicht-Öffentlichen Bereich sowie im Öffentlichen Dienst

Fazit

Das KONSENS-Mitteilungsverfahren markiert einen wichtigen Fortschritt in Richtung digitale Verwaltung und vereinheitlichte Steuerverfahren. Für Unternehmen und öffentliche Stellen bedeutet dies einerseits neue Pflichten, andererseits aber auch die Chance, Prozesse zu optimieren. Das SAP-Add-On FIS/hrd KMV bietet hier die ideale Unterstützung: Es verbindet Ihr SAP HCM-System nahtlos mit der zentralen Behördenschnittstelle und automatisiert den gesamten Mitteilungsprozess – von der Datenerfassung bis zur Rückmeldung vom Finanzamt. Dadurch sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben auf effizienteste Weise. FIS/hrd KMV entlastet Ihre Mitarbeiter, erhöht die Datensicherheit und beschleunigt die Kommunikation mit Ämtern.

Kurz gesagt: Die zukunftsweisende Lösung, um die Digitalisierung im HR-Bereich voranzutreiben und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung so einfach wie möglich zu gestalten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die KONSENS-Mitteilung ist eine elektronische Meldung, die gemäß dem KONSENS-Mitteilungsverfahren an die Steuerbehörden übermittelt wird. Darunter fallen z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Vermögenswirksame Leistungen, Rentenmitteilungen, Nebenverdienstbescheinigungen sowie Meldungen über Honorare oder Hilfszahlungen etc. – im Grunde alle Daten, zu deren Übermittlung an das Finanzamt die Mitteilungsverordnung verpflichtet. Statt papiergebunden erfolgt diese Übermittlung digital über eine zentrale Schnittstelle der Finanzverwaltung.

KONSENS ist die Abkürzung für „Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“. Dahinter steckt das gemeinsame Projekt der deutschen Steuerverwaltung von Bund und Ländern, um die IT-Systeme und Verfahren im Steuerbereich zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Einfach gesagt: Alle 16 Bundesländer und der Bund arbeiten an diesem E-Government-Vorhaben zusammen, um einheitliche, moderne Software für die Steuerbehörden zu entwickeln. Das Konsens-Mitteilungsverfahren ist das Ergebnis dieser Zusammenarbeit – es ist ein standardisierter digitaler Prozess für Meldungen an die Finanzämter.

Viele steuerrelevante Mitteilungen werden bereits seit mehreren Jahren elektronisch übermittelt. Schon vor Einführung des KMV gab es z.B. die digitale Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitgeber. Speziell das umfassende KONSENS-IT-Mitteilungsverfahren wird Schritt für Schritt ausgebaut – seit Jahren können z.B. Daten für die Steuererklärung (Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge etc.) auf digitalem Weg an die Finanzverwaltung übertragen werden. Neu ist, dass ab dem 01.01.2025 auch bisher papierbasierte Meldungen von Behörden, wie Meldungen über Honorare oder Förderzahlungen, verpflichtend digital erfolgen müssen.

In der Regel läuft die Implementierung in wenigen Schritten ab: Installation des Add-Ons in Ihrem SAP-System, einmalige Konfiguration (z.B. Einrichten der Zugangsdaten zur jeweiligen Schnittstelle), und Schulung der Key-User. Viele Abläufe sind vorkonfiguriert und orientieren sich an den SAP-Standards, welche für andere Arten von Meldungen genutzt werden.

Ja. Als SAP-integriertes Add-On erfüllt FIS/hrd KMV die hohen Sicherheitsstandards von SAP – ganz im Sinne der FIS/hrd-Produktlinie, die für Datenschutz und Revisionssicherheit bekannt ist. Sämtliche Meldedaten werden verschlüsselt übertragen, und der Zugriff auf Funktionen ist über das SAP-Berechtigungssystem geregelt. Personenbezogene Daten bleiben innerhalb Ihres SAP-Systems und werden nur zum Zweck der Meldung extrahiert.