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E-Rechnung: Gesetzliche Vorgaben einfach erklärt

Wie erfüllt man die E-Rechnungspflicht richtig – und was bedeutet sie rechtlich überhaupt? Dieser Blog-Beitrag erklärt verständlich, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, warum strukturierte Daten entscheidend sind und wie Unternehmen die Einführung Schritt für Schritt erfolgreich meistern.
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E-Rechnung: Gesetzliche Vorgaben einfach erklärt

19. März 2026 | Lesezeit: 8 Minuten

Jens Wolf

Produktmanager bei FIS

Wie erfüllt man die E-Rechnungspflicht richtig – und was bedeutet sie rechtlich überhaupt? Dieser Blog-Beitrag erklärt verständlich, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, warum strukturierte Daten entscheidend sind und wie Unternehmen die Einführung Schritt für Schritt erfolgreich meistern.

Die E-Rechnungspflicht ist keine Zukunftsvision mehr, sondern bereits Realität, sowohl im B2G- als auch im B2B-Bereich. Zwar wissen viele Unternehmen inzwischen, dass sie elektronische Rechnungen verarbeiten müssen, aber nicht genau, was das rechtlich bedeutet und wie sie am besten starten.

Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Anforderungen auf verständliche Weise und liefert kompakte Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung. Außerdem erläutert er die rechtlichen Grundlagen aus der E-Rechnungsverordnung und zeigt, wie die Einführung in der Praxis gelingt.

Was ist eine E-Rechnung im rechtlichen Sinne?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei, die per E-Mail verschickt wird. Gesetzlich gemeint ist eine strukturierte E-Rechnung, die in einem vorgeschriebenen elektronischen Format vorliegt und maschinell lesbar ist. Damit wird der Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen standardisiert und deutlich besser automatisierbar.

Grundlage ist unter anderem die europäische CEN Norm EN 16931, die definiert, wie eine elektronische Rechnung aufgebaut sein muss. In Deutschland wurde diese Verpflichtung zunächst im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt, insbesondere für Lieferanten der Bundesverwaltung. Inzwischen gelten vergleichbare Vorgaben auch im B2B-Bereich, sodass der strukturierte elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen zunehmend verpflichtend wird.

Der entscheidende Punkt: Die Rechnung besteht nicht nur aus einem „lesbaren Dokument“, sondern aus strukturierten Daten eines Rechnungsdatenmodells, die IT-Systeme ohne manuelle Zwischenschritte verarbeiten können. Genau diese Struktur ist Voraussetzung dafür, dass Rechnungsprüfung, Buchung und Archivierung rechtssicher und effizient erfolgen können.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht? 

Grundsätzlich betreffen die gesetzlichen Vorgaben alle Unternehmen, die Rechnungen empfangen oder erstellen. Zwar gibt es teilweise Übergangsregelungen, langfristig führt jedoch kein Weg an der vollständigen Einführung der elektronischen Rechnungsstellung vorbei.

Im Zuge der E-Rechnungspflicht ist es wichtig, zwischen zwei Rollen zu unterscheiden: 

  • erstensRechnungsempfänger: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen anzunehmen und ordnungsgemäß zu verarbeiten. 
  • zweitensRechnungsaussteller: Wer selbst Rechnungen stellt, also als Rechnungssteller auftritt, muss diese künftig ebenfalls als strukturierte elektronische Rechnung bereitstellen können, unabhängig von einer Zustimmung des Rechnungsempfängers, sofern die gesetzlichen Vorgaben dies vorsehen.

In der Praxis wird oft unterschätzt, dass die Annahmepflicht der erste und wichtigste Schritt ist. Selbst Unternehmen, die (noch) keine Rechnungen im elektronischen Format ausstellen, müssen empfangsfähig sein.

Welche gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnung gibt es konkret?

Die gesetzlichen Bestimmungen aus der E-Rechnungsverordnung lassen sich auf vier Kernpunkte herunterbrechen:

  • erstensAnnahmefähigkeit 
    Unternehmen müssen elektronische Rechnungen sowohl technisch als auch organisatorisch empfangen können. 
  • zweitensLesbarkeit und fachliche Prüfbarkeit 
    Die Rechnung muss so vorliegen, dass Mitarbeitende sie inhaltlich prüfen können. Ein reines „Öffnen“ reicht nicht aus. 
  • drittensVollständigkeit und Nachvollziehbarkeit 
    Alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben müssen enthalten und prüfbar sein. 
  • viertensOrdnungsgemäße Archivierung 
    E-Rechnungen müssen revisionssicher und unveränderbar aufbewahrt werden. 

Entscheidend ist: Die gesetzlichen Anforderungen betreffen nicht nur ein bestimmtes Dateiformat, sondern einen funktionierenden, gesetzeskonformen Geschäftsprozess, mit einer durchgängigen elektronischen Verarbeitung.

Praxisleitfaden: E-Rechnung erfolgreich einführen

7 klare Schritte leiten Sie durch die Umstellung auf die E-Rechnung strukturiert und gesetzeskonform. Mit Checkboxen und Expertenhinweisen aus der Praxis haben Sie eine klare Orientierung für Planung, Umsetzung und nachhaltige Verankerung im Unternehmen.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, drei zentrale Fragen zu beantworten:

  • Was sollten Sie jetzt konkret tun?
  • Welchen spezifischen Nutzen hat das für Ihr
  • Unternehmen?
  • Was raten Experten aus der SAP-Praxis?

Was bedeutet es E-Rechnungen empfangen zu können?

Viele Unternehmen glauben vorbereitet zu sein, weil sie eine E-Rechnungen, etwa als XML-Dateien, technisch öffnen können. Gesetzlich ausreichend für den Geschäftsverkehr ist das jedoch nicht. 

E-Rechnungen müssen:  

  • im Unternehmen ankommen, 
  • von den zuständigen Fachbereichen gelesen werden können, 
  • fachlich geprüft (Inhalt, Umsätze, Bezug zur Leistung),  
  • und anschließend korrekt weiterverarbeitet werden.  

Dies betrifft nicht nur die IT, sondern vor allem die Buchhaltung, den Einkauf und die Fachabteilungen von Unternehmen. Genau hier entstehen im Rahmen einer Umsetzung der E-Rechnungspflicht in der Praxis die größten Unsicherheiten.

Was bedeutet es, dass elektronische Rechnungen lesbar sein müssen?

Elektronische Rechnungen müssen so vorliegen, dass sie nicht nur technisch in einem elektronischen Format verarbeitet, sondern auch fachlich verstanden werden können. Entscheidend ist, dass die relevanten Informationen für die Mitarbeitenden klar erkennbar sind. 

Das bedeutet:

  • Rechnungsinhalte müssen übersichtlich dargestellt werden 
  • Pflichtangaben wie Rechnungsnummer, Datum, Beträge oder Steuersätze müssen eindeutig identifizierbar sein 
  • Die Rechnung muss inhaltlich geprüft werden können, z. B. im Abgleich mit Bestellung oder Leistung

Eine rein technische Verarbeitung ohne fachliche Sichtprüfung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Verarbeitung nicht.

Was ist die Bedeutung von Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der E-Rechnung?

Teil der gesetzlichen Verpflichtung ist, dass eine Rechnung alle vorgeschriebenen Angaben enthält und deren Zustandekommen nachvollziehbar ist. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Beleg, sondern um den gesamten Prüf- und Bearbeitungsprozess. 

In der Praxis heißt das:

  • Alle Pflichtangaben sind in den Rechnungsdaten vollständig vorhanden 
  • Änderungen, Prüfungen und Freigaben sind dokumentiert 
  • Der Weg der Rechnung vom Eingang bis zur Buchung ist nachvollziehbar 

Nur wenn dieser Prozess transparent ist, können Rechnungen auch im Nachhinein sicher geprüft werden – etwa im Rahmen von internen Kontrollen oder externen Prüfungen.

Was bedeutet eine ordnungsgemäße Archivierung der E-Rechnung?

Elektronische Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit auffindbar, lesbar und unverändert sind. Die Archivierung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen.  

Konkret bedeutet das für Rechnungssteller und -empfänger:

  • Rechnungen dürfen nachträglich nicht verändert werden 
  • Die ursprüngliche elektronische Form muss erhalten bleiben 
  • Rechnungen müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist verfügbar sein 

Eine einfache Ablage auf einem Laufwerk oder im E-Mail-Postfach reicht dafür in der Regel nicht aus.

Wie sieht die fachliche Prüfung von E-Rechnungen im Rechnungseingang in der Praxis aus? 

Die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung werden im Alltag dort erfüllt, wo Rechnungen tatsächlich bearbeitet werden, im Rechnungseingang. Unabhängig davon, ob sie als strukturierte E-Rechnung, als PDF-Dokument oder in Papierform eingehen, müssen sie fachlich geprüft, nachvollziehbar bearbeitet und korrekt in das Finanzwesen übernommen werden. 

In der Praxis bedeutet das, dass die unterschiedlichen Eingangsformate zusammengeführt, vorerfasst und nach einheitlichen fachlichen Kriterien geprüft werden müssen. Entscheidend ist dabei nicht die Art des Dokuments, sondern ein klar strukturierter Prozess, der Transparenz schafft und Abweichungen gezielt sichtbar macht. 

Rechnungseingangslösungen unterstützen genau diesen Ansatz. Sie ermöglichen die fachliche und inhaltliche Prüfung von Eingangsrechnungen direkt im SAP-System, unabhängig vom Eingangsweg. Dabei lassen sich sowohl strukturierte E-Rechnungs-Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD ebenso verarbeiten wie per OCR erfasste Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen. 

Für den Einstieg in die elektronische Rechnungsstellung ist das besonders relevant. Unternehmen schaffen zunächst einen stabilen, gesetzeskonformen Rechnungseingang, indem Rechnungen vorerfasst, geprüft und nach dem Prinzip „Management by Exception“ bearbeitet werden. Rechnungen ohne Abweichungen können direkt gebucht werden, während abweichende Vorgänge gezielt und transparent an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet werden. 

So wird die E-Rechnung nicht als Sonderfall behandelt, sondern als regulärer Bestandteil eines kontrollierten Rechnungseingangsprozesses, genau dort, wo die gesetzlichen Anforderungen der Bundesverwaltung praktisch umgesetzt werden müssen. 

Wie geht es danach weiter?

Sobald der Rechnungseingang stabil funktioniert, können weitere Schritte für den Rechnungsaustausch sauber geplant werden: 

  • gezielte Automatisierung dort, wo sie wirklich Nutzen bringt, z. B. Optimierung der elektronischen Rechnungsstellung
  • bewusste manuelle Prüfpunkte, wo fachliche Kontrolle notwendig bleibt 
  • schrittweiser Ausbau statt komplexer Komplettumstellungen 

Die gesetzlichen Anforderungen geben den Rahmen für die Ausstellung und den Empfang vor. Wie effizient Sie ihn ausfüllen, ist Ihre Entscheidung. Weitere Informationen zu einer passenden E-Invoicing-Lösung erhalten Sie hier.

Fazit

Die E-Rechnung ist keine isolierte Vorgabe der Bundesverwaltung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die zunächst im B2G gegenüber der öffentlichen Hand eingeführt wurde und nun zunehmend auch den B2B-Bereich betrifft. Sie ist damit weit mehr als eine reine IT-Frage: Sie betrifft sowohl den Rechnungsempfang als auch die Rechnungsstellung.

Wer die E-Rechnung auf Dateiformate wie etwa XML statt PDF oder einzelne Tools reduziert, greift zu kurz.

Entscheidend ist: 

  • die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen klar zu verstehen, 
  • den Rechnungseingang als zentralen Prozess zu betrachten, und 
  • die Einführung der E-Rechnung strukturiert und mit einem klaren, realistischen ersten Schritt zu beginnen. 

So wird aus einer Pflicht zur Digitalisierung ein kontrollierbarer Prozess und aus Unsicherheit ein handhabbares Projekt.

Fragen zu diesem Thema? Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.

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